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   LG Potsdam, 29.11.2001 - 11 S 281/00   

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https://dejure.org/2001,21184
LG Potsdam, 29.11.2001 - 11 S 281/00 (https://dejure.org/2001,21184)
LG Potsdam, Entscheidung vom 29.11.2001 - 11 S 281/00 (https://dejure.org/2001,21184)
LG Potsdam, Entscheidung vom 29. November 2001 - 11 S 281/00 (https://dejure.org/2001,21184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MM 2002, 54
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bremen, 15.09.1992 - 1 S 194/92
    Auszug aus LG Potsdam, 29.11.2001 - 11 S 281/00
    Auch in diesem Fall kann er gegenüber dem Rückforderungsanspruch nicht die Aufrechnung erklären (LG Bremen, NJW-RR 1993, 19).
  • OLG Hamburg, 23.11.1989 - 3 U 95/89
    Auszug aus LG Potsdam, 29.11.2001 - 11 S 281/00
    Eine solche Klausel läuft der insoweit zwingenden Regelung des § 550 b Abs. 1 S. 3 BGB zuwider und ist dementsprechend unwirksam (vgl. Hamburg, WM 1990, 416; bestätigt durch OLG Hamburg WM 1991, 385, 387 Nr. 4; LG Gießen WM 1996, 144; LG Berlin, GE 1996, 741).
  • LG Potsdam, 13.02.2003 - 11 S 177/02

    Rechtsfolgen zu geringen Mieteinzugs; Rechtsfolgen einer unterbliebenen

    Eine solche Klausel läuft der insoweit zwingenden Regelung des § 550 b Abs. 1 S. 3 BGB a.F., nach der der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilleistungen berechtigt ist, zuwider und ist dementsprechend unwirksam (LG Potsdam MM 2002, 54; OLG Hamburg WM 1991, 385).
  • LG Berlin, 03.04.2003 - 62 S 387/02
    Der entgegenstehenden Ansicht, wonach ein Verstoß gegen § 550 b Abs. 1 Satz 3 BGB zur Nichtigkeit der gesamten Kautionsabrede führt (LG Potsdam MM 2002, 54; LG Gießen WM 2002, 51; LG München 1 GE 2001, 699), kann nicht gefolgt werden.
  • AG Lörrach, 15.07.2002 - 3 C 1061/02

    Wohnraummietverhältnis: Kautionsvereinbarung mit Ausschluss der Möglichkeit zur

    Entgegen der in der Rechtsprechung und Literatur weit verbreiteten Auffassung (so etwa LG Potsdam in Grundeigentum 2002, 262; AG Homberg in NZM 2001, 1032-1033; LG Berlin in MM 2001, 495-496; LG München in Das Grundeigentum 2001, 699 [NJW-RR 2001, 1230]; LG Potsdam in MM 2002, 54, Maciejewski in MM 2002, 245, Peters/Nonhoff in ZMR 1999, 602f.; wie hier LG Lüneburg in NZM 2000, 376) lässt sich die Vereinbarung über die Verpflichtung zur Zahlung einer Kaution zwanglos in die Verpflichtung zur Zahlung der Kaution und in die Vereinbarung über die Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung trennen; dementsprechend behandelt auch § 550b BGB a.F. die Frage der Höhe der Kaution und die Möglichkeit der Ratenzahlung in zwei getrennten Sätzen, § 551 BGB n.F. differenziert sogar noch weiter und behandelt die Höhe der Kaution in Abs. 1, während die Zahlungsmodalitäten in Abs. 2 geregelt sind.
  • AG Zossen, 03.04.2002 - 4 C 176/01

    Wirksamkeit einer Vereinbarung hinsichlich der Zahlung einer Kaution bei einem

    Der Rechtsprechung des Landgerichts Potsdam im Urteil vom 29. November 2001 - 11 S 281/00 -, Grundeigentum 2002 (Seite 262) schließt sich das Gericht an, wonach wegen des Schutzzwecks für den Wohnraummieter es dem Vermieter, später mit eigenen Ansprüchen aufzurechnen, in diesem Fall ausgeschlossen ist.
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